Expertenwissen

Häufig gestellte Fragen (FAQ).

Klarheit für komplexe Energieprojekte. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten technischen, rechtlichen und strategischen Fragen.

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Engineering & Philosophie

Was unterscheidet Catch the sun von einem klassischen Solarteur?

Wir sind ein unabhängiges Ingenieurbüro. Während ein Solarteur primär Komponenten verkaufen und installieren möchte, liegt unser Fokus auf der herstellerunabhängigen Planung, der rechtlichen Absicherung und der wirtschaftlichen Optimierung. Wir entwickeln das Projekt so, dass es für *Sie* den maximalen ROI bringt, und überwachen anschließend die ausführenden Firmen.

Arbeiten Sie nur regional oder österreichweit?

Wir betreuen komplexe Großprojekte und gewerbliche Anlagen im gesamten DACH-Raum. Unser Kernmarkt liegt jedoch in Österreich, da wir hier tief in den regulatorischen Vorgaben (wie dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, EAG) und den spezifischen Netzzugangs-Bedingungen verwurzelt sind.

Warum ist die herstellerunabhängige Planung für uns wirtschaftlich sicherer?

Viele Solarteure und Hersteller binden Sie an proprietäre Ökosysteme (sog. Lock-in-Effekt). Wenn Sie später Komponenten erweitern möchten (z. B. einen anderen Wechselrichter oder Batteriespeicher), scheitert dies oft an inkompatiblen Schnittstellen. Als unabhängiges Ingenieurbüro planen wir Ihre Anlage mit offenen Schnittstellen (wie Modbus TCP/RTU, OCPP, REST-APIs). Dadurch können Sie auch nach Jahren Komponenten unterschiedlicher Hersteller flexibel kombinieren und per Software ansteuern, ohne teure Systemwechsel vornehmen zu müssen.

02

Freiflächen & Großprojekte

Wie lange dauert die Projektentwicklung einer Freiflächenanlage?

Großprojekte sind langwierig. Von der ersten Machbarkeitsstudie über die Sicherung der Einspeisekapazität bis hin zur Baugenehmigung und Errichtung vergehen in der Regel 12 bis 36 Monate. Wir strukturieren diesen Prozess und übernehmen das Risiko-Management, um Verzögerungen bei Netzbetreibern und Behörden zu minimieren.

Was ist das größte Risiko bei PV-Großprojekten?

Das mit Abstand größte Risiko ist aktuell der **Netzzugang**. Ohne eine gesicherte Einspeisekapazität ist selbst die beste Fläche wertlos. Wir prüfen daher noch vor großen Investitionen in die Umwidmung oder Pachtverträge die tatsächlichen Kapazitäten am Netzanschlusspunkt.

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Gewerbe-Dachanlagen & Speicher

Ab wann lohnt sich ein Batteriespeicher für mein Gewerbe?

Speicher lohnen sich für Gewerbebetriebe meist nicht nur zur Eigenverbrauchsoptimierung, sondern besonders für sogenanntes **Peak-Shaving** (Spitzenlastkappung). Wenn Ihr Unternehmen hohe, kurzzeitige Leistungsspitzen aufweist, die teure Netzentgelte verursachen, kann ein intelligenter Speicher diese kappen und den ROI massiv verkürzen. Wir simulieren das exakt mit Ihren Lastgangdaten.

Muss die Produktion während der Installation gestoppt werden?

In 95% der Fälle nicht. Unsere Bauüberwachung koordiniert die Errichterfirmen so, dass Ihre betrieblichen Abläufe nicht gestört werden. Lediglich beim endgültigen Netzanschluss (Zählertausch) kann eine kurze, geplante Abschaltung notwendig sein, die wir bevorzugt auf Wochenenden oder Randzeiten legen.

04

Asset-Sicherung & Abnahme

Was beinhaltet eine unabhängige technische Abnahme?

Wir verlassen uns nicht auf die Protokolle der ausführenden Firmen. Wir prüfen die Anlage unabhängig nach strengen elektrotechnischen Normen und höchsten Qualitätsstandards. Nur so ist Ihr Investment brandschutztechnisch, versicherungsrechtlich und leistungsbezogen wirklich abgesichert.

Können Sie auch bestehende Anlagen überprüfen?

Ja. Beim "Repowering" oder bei Leistungseinbußen analysieren wir bestehende Parks. Oft finden wir thermische Auffälligkeiten (Hotspots), Degradation oder falsch ausgelegte Wechselrichter-Strings, die den Ertrag mindern.

Wie oft muss eine elektrische Anlage wiederkehrend geprüft werden?

Gemäß der OVE E 8101:2025 bedarf jede elektrische Anlage in regelmäßigen Zeitabständen einer wiederkehrenden Prüfung, um die Sicherheit von Personen und Nutztieren zu gewährleisten und Sachschäden durch Brand zu verhindern. Die Häufigkeit richtet sich nach der Nutzungsart:

Für Firmen (Gewerbe & Industrie)

  • Standard-Intervall: In der Regel alle 5 Jahre (für reine Büroumgebungen können teilweise 10 Jahre gelten).
  • Verkürzte Intervalle: Arbeitsstätten mit besonderem Brand- oder Explosionsrisiko, Baustellen oder öffentliche Einrichtungen müssen in kürzeren Abständen geprüft werden.
  • Ausnahme: Unterliegt die Anlage einem Instandhaltungsmanagementsystem (dauernde Überwachung und Wartung durch Elektrofachkräfte inkl. Dokumentation), kann die Prüfung entfallen.

Für Private (Wohnungen & Wohngebäude)

  • Standard-Intervall: Hier gelten längere Zeitspannen von beispielsweise 10 Jahren als angemessen.
  • Bewohnerwechsel: Bei einem Verkauf oder Mieterwechsel wird eine Prüfung der elektrischen Anlage dringend empfohlen.

Wie läuft die Prüfung ab?
Eine fachkundige Elektrofachkraft führt die Prüfung durch (Besichtigen, Erproben, Messen, teils durch Thermografie ergänzt). Es müssen zwingend vorherige Anlagendokumentationen vorliegen. Nach Abschluss erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht, der angewandte Normen, eventuelle Mängel, Messergebnisse und die Empfehlung für das nächste Prüfintervall enthält.

Bieten Sie ein Audit oder eine technische Zweitmeinung für bereits vorliegende Angebote an?

Ja. Da Solarteure primär daran interessiert sind, ihre eigenen Komponenten zu verkaufen, sind Angebote oft überdimensioniert (z. B. zu große Batteriespeicher) oder vernachlässigen kritische Details (wie den genauen Netzanschlussweg oder Brandschutzanforderungen). Wir prüfen vorliegende Angebote und Planungen herstellerunabhängig auf Herz und Nieren. Durch dieses neutrale Audit („Second Opinion“) sparen unsere Kunden im Durchschnitt 10–20 % der Investitionskosten ein und vermeiden spätere Nachtragsforderungen während der Bauphase.

05

Brandschutz bei Batteriespeichern

Wie sicher sind Batteriespeichersysteme in Wohngebäuden?

Grundsätzlich geht von ordnungsgemäß installierten und geprüften Batteriespeichern keine erhöhte Gefahr aus. Risiken entstehen meist durch externe Beschädigungen, Installationsfehler oder elektrische Überlastungen. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu einem thermischen Durchgehen (einem sogenannten „Thermal Runaway“) einzelner Batteriezellen kommen, was zu starker Rauchentwicklung, dem Austritt von Gasen oder einem Brand führen kann.

Benötigt ein Heimspeicher zwingend einen eigenen, feuerfesten Batterieraum?

Das hängt stark von der Kapazität des Speichers und dem Aufstellungsort ab. Grundsätzlich fordern die Richtlinien zwar eigene Batterieräume, es gibt jedoch klare Ausnahmeregelungen je nach Größe:

  • Kleinstsysteme (bis 3 kWh): Diese sind in der Regel gänzlich von den speziellen Anforderungen an Batterieräume ausgenommen.
  • Kleine bis mittlere Speicher (bis 20 kWh): Hier ist oft kein eigener Raum nötig, sofern das System nachweislich geprüft ist und es in einem Einfamilienhaus oder einer kleinen Garage installiert wird. Ein unvernetzter Rauchwarnmelder im Raum ist dann meist verpflichtend.
  • Größere Speicher (bis 100 kWh): Für diese Systeme gelten strengere Anforderungen. Ein Verzicht auf den Batterieraum ist nur möglich, wenn durch spezielle Tests nachgewiesen wurde, dass ein Brand in einer Zelle nicht auf die gesamte Anlage übergreifen kann, oder das Gehäuse selbst einen entsprechenden Feuerwiderstand aufweist.

Gibt es Bereiche, in denen ein Batteriespeicher unter keinen Umständen stehen darf?

Ja, aus Gründen der Sicherheit und um Rettungswege freizuhalten, ist die Aufstellung von Batteriesystemen in Treppenhäusern und allgemein zugänglichen Gängen (außerhalb von Wohnungen) strikt unzulässig. Zudem dürfen sie nicht in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen oder in der unmittelbaren Nähe von leicht brennbaren Materialien platziert werden.

Nach welchen Vorschriften richtet sich die sichere Installation?

Maßgeblich sind hier in Österreich vor allem zwei Regelwerke: Die OIB-Richtlinie 2 definiert die baulichen Brandschutzanforderungen (z. B. Beschaffenheit von Wänden, Türen und die nötige Belüftung). Die OVE-Richtlinie R 20 regelt die elektrischen Sicherheitsaspekte und allgemeine Aufstellungsbedingungen, etwa dass der Fußboden das Gewicht der Batterie tragen können muss und Maßnahmen gegen auslaufende Flüssigkeiten (Auffangwannen) getroffen werden müssen.

Wie wird die Feuerwehr im Ernstfall geschützt?

Um die Einsatzkräfte bei einem eventuellen Brand nicht in Gefahr zu bringen, müssen organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Am Übergabepunkt des Gebäudes (z. B. beim Hausanschlusskasten) muss ein normiertes Hinweisschild angebracht werden, das auf die PV-Anlage und den Speicher hinweist. Zusätzlich ist bei Unternehmen ein Übersichtsplan Pflicht, aus dem die Feuerwehr die genaue Position des Speichers und der spannungsführenden Leitungen sofort ablesen kann.

Wer haftet bei Brandschäden durch eine PV-Anlage oder einen Speicher?

Verursacht eine Anlage einen Schaden, so haften in der Regel Errichter, Planer oder der Betreiber selbst. Wenn nachgewiesen wird, dass geltende Normen oder bauliche Brandschutzvorgaben missachtet wurden, drohen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen. Darüber hinaus kann die Missachtung von Vorgaben in Form von Verwaltungsstrafen oder sogar kriminalstrafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

06

Genehmigungen & Rechtliches

Welche Arten von Anzeige- und Genehmigungsverfahren gibt es für PV-Anlagen?

Abhängig von der Art, Größe und dem Standort der geplanten Anlage fallen Projekte in unterschiedliche Genehmigungskategorien:

  • Anzeige- und bewilligungsfrei: Es ist weder eine behördliche Anzeige noch ein Ansuchen um Bewilligung (bzw. Widmung) erforderlich. Die PV-Anlage kann in diesem Fall sofort errichtet werden.
  • Anzeigepflichtig (teils auch Mitteilungspflicht): Das Vorhaben muss der zuständigen Behörde gemeldet bzw. angezeigt werden. Erhebt die Behörde innerhalb einer gesetzlich definierten Frist keinen Einspruch, darf die Anlage umgesetzt werden.
  • Vereinfachtes und ordentliches Bewilligungsverfahren: Es muss zwingend eine behördliche Bewilligung eingeholt werden. Die Behörde prüft das Vorhaben und genehmigt es mittels Bescheid (oft unter Bekanntgabe von Auflagen) oder verbietet es. Mit der Umsetzung darf erst nach Erhalt des positiven Bescheides begonnen werden.
  • Widmung erforderlich: Die Errichtung der PV-Anlage setzt eine spezielle Sonderwidmung der Fläche im Flächenwidmungsplan voraus.
  • Errichtungsverbot: Unter den angeführten Umständen oder bei bestimmten Widmungen darf eine PV-Anlage an diesem Standort grundsätzlich nicht errichtet werden.

(Zusatzinfo: Darüber hinaus kann in einigen Bundesländern eine Gemeinde- und/oder Landesabgabe für den Betrieb der Anlage fällig werden, oder es greift im Zuge von baulichen Veränderungen eine PV-Pflicht zur Errichtung einer Anlage.)

Welche Gesetze kommen auf Bundesebene zur Anwendung?

Die folgenden Materien sind österreichweit einheitlich durch Bundesgesetze geregelt und müssen im Vorfeld geprüft werden:

  • Gewerbeordnung (GewO): Vor allem relevant für PV-Anlagen auf oder bei Gewerbe- und Industrieanlagen.
  • Luftfahrtgesetz (LFG): Kommt zur Anwendung, wenn bestimmte Anlagengrößen überschritten werden oder sich die Anlage in einer Sicherheitszone (z.B. nahe Flughäfen) befindet, um Blendwirkungen und Sicherheitsrisiken auszuschließen.
  • Wasserrechtsgesetz (WRG): Ist relevant für Anlagen auf Gewässern ("Floating-PV"), in Hochwasserabflussbereichen oder im Einflussbereich von Trinkwasserschutzzonen.
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Relevant für die Errichtung von Anlagen auf Mehrparteien- und Reihenhäusern, da dies Veränderungen am Gebäude darstellt und Regelungen zur Zustimmung der Miteigentümer (z.B. Zustimmungsfiktion, Gemeinschaftsanlagen) zu beachten sind.

Welche Gesetze kommen auf Landesebene zur Anwendung?

Bauliche, raumplanerische und naturschutzrechtliche Vorgaben sind Ländersache und unterscheiden sich je nach Bundesland. Folgende landesgesetzliche Vorgaben sind zu prüfen:

  • Bauordnung bzw. Baugesetz
  • Raumordnungs- bzw. Raumplanungsgesetz
  • Elektrizitätsgesetz (bzw. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz)
  • Naturschutzgesetz bzw. Landschaftspflegegesetz

(Zusätzlich gibt es in einigen Ländern spezifische Photovoltaik-Verordnungen, welche die Details regeln.)

Hinweis: Je nach spezifischem Standort und Projektausgestaltung können noch weitere Rechtsbereiche wie Forst-, Agrar-, Straßen-, Denkmalschutz- oder Ortsbildrecht eine Rolle spielen. Ein Leitfaden ersetzt zudem niemals den eigenständigen Blick in die jeweils aktuell gültigen Gesetze.

Wer ist für die Abwicklung der Verfahren zuständig?

  • Gemeinden / Magistrat: Zuständig für sämtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren, die die Bauordnung sowie das Raumordnungsgesetz betreffen (in Statutarstädten das Magistrat).
  • Landesregierung: Zuständig für sämtliche Genehmigungen, die das Elektrizitätsgesetz sowie Verfahren nach dem Naturschutzgesetz betreffen.

Wie läuft die Abstimmung mit regionalen Netzbetreibern (z. B. Netz NÖ, Wiener Netze, Netz Burgenland) bei Großprojekten ab?

Die Netzanbindung ist ein kritischer Pfad jedes Energieprojekts. Wir übernehmen die komplette technische Abstimmung und Detailplanung nach den geltenden Normen (z. B. OVE-Richtlinie R20 und ÖNORM E 8101). Da die Anforderungen der Netzbetreiber in Ostösterreich (wie Netz NÖ, Wiener Netze, Netz Burgenland oder Energienetze Steiermark) bezüglich Netzrückwirkungen, Blindleistungsbereitstellung und Entkupplungsschutz stark variieren können, erstellen wir vorab detaillierte Simulationen. Wir begleiten Sie von der ersten Netzanfrage über die behördlichen Bewilligungsverfahren (z. B. nach der NÖ Bauordnung oder dem Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz) bis hin zur finalen Inbetriebnahme und Abnahme.

07

Förderungen & Finanzierung

Welche Förderungen gibt es?

Ja, es gibt verschiedene bundesweite und landesspezifische Förderprogramme. Wichtige Anlaufstellen sind die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) für allgemeine Umweltförderungen sowie die EAG-Abwicklungsstelle. Einen hervorragenden Überblick zu den laufenden Fördercalls bietet der offizielle EAG-Förderkalender.

Ist eine Förderbeantragung auch nach Baubeginn noch möglich?

In den allermeisten Fällen lautet die Antwort: Nein. Förderungen (wie jene der KPC oder des EAG) setzen zwingend voraus, dass der Förderantrag vor der rechtsverbindlichen Beauftragung (z. B. der Vertragsunterzeichnung mit dem Errichter) gestellt wird. Planungsleistungen (wie eine Machbarkeitsstudie) sind davon jedoch meist ausgenommen. Eine saubere, frühzeitige Projektplanung ist daher entscheidend, um Fördergelder nicht zu verlieren.

Können Projekte auch über externe Investoren finanziert werden?

Ja, absolut. Wir verfügen über ein starkes, etabliertes Netzwerk an Partnern, die gezielt in Assets (wie Freiflächenanlagen, großflächige Dachanlagen oder Speicherlösungen) investieren wollen. Wenn Sie über geeignete Flächen verfügen, aber das Kapital nicht selbst aufbringen möchten, können wir Modelle wie Anlagen-Contracting oder Flächenverpachtung über unser Investoren-Netzwerk strukturieren. Sprechen Sie uns in der Erstberatung gerne darauf an.

Sollten wir als Unternehmen selbst investieren oder unsere Dach- und Freiflächen verpachten?

Das hängt von Ihrer Kapitalstruktur und Ihrem strategischen Fokus ab:

  • Eigeninvestition: Bietet den höchsten langfristigen ROI und senkt Ihre Betriebskosten (OPEX) direkt durch günstigen Eigenverbrauch.
  • Verpachtung (Contracting): Ein Investor baut und betreibt die Anlage auf Ihrer Fläche. Sie erhalten Pachteinnahmen oder kaufen den Strom günstig ab (PPA) – ganz ohne eigenes Investitionsrisiko.

Wir erstellen für Ihr Vorhaben detaillierte Wirtschaftlichkeitssimulationen für beide Modelle und helfen Ihnen als unabhängiges Ingenieurbüro, die operativ sinnvollste Entscheidung zu treffen.

08

Innovation, Systemintegration & Backtesting

Was bedeutet Backtesting und warum ist es so wichtig?

Unser Leitsatz lautet: „Wir lernen aus der Vergangenheit, um in die Zukunft zu schauen.“ Beim Backtesting nutzen wir Ihre historischen Lastgänge und reale Wetterdaten, um das Zusammenspiel von Anlage und Speicher exakt zu simulieren. Statt uns auf reine Schätzwerte zu verlassen, liefern wir Ihnen fundierte Entscheidungsgrundlagen für die optimale Dimensionierung und maximale Wirtschaftlichkeit Ihrer Infrastruktur.

Was ist ein "digitaler Zwilling" bei der Anlagenkonzeption?

Ein digitaler Zwilling ist die virtuelle Nachbildung Ihrer zukünftigen Energieinfrastruktur. Wir simulieren die Anlage bereits vor dem Bau, um verschiedene Szenarien (z. B. Lastspitzen, Peak-Shaving, zukünftige Ausbauten) digital durchzuspielen. Dadurch minimieren wir Risiken und stellen sicher, dass die geplante Anlage im Realbetrieb exakt die versprochene Performance liefert.

Können neue Anlagen in unsere bestehende Steuerungstechnik integriert werden?

Ja. Eine der größten Herausforderungen bei Energieprojekten ist die reibungslose Kommunikation zwischen verschiedenen Systemen. Um dies zu lösen, testen und integrieren wir sämtliche Schnittstellen intensiv in unserer eigenen Systemlandschaft. Dadurch schaffen wir völlig neue Möglichkeiten zur Energieoptimierung und gewährleisten eine ganzheitliche Einbindung aller Anlagenpotenziale – herstellerunabhängig, damit sich PV, Speicher und Ihr bestehendes Lastmanagement beim Kunden perfekt ergänzen.

Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Erstinformation und ersetzen keine professionelle rechtliche, steuerliche oder technische Beratung im Einzelfall. Gesetze und Richtlinien können sich ändern. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung.

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