Photovoltaik – wiederkehrende Prüfung

Laut OVE E 8101 ist eine Photovoltaik-Anlage in einem vorgegebenen Zeitraum von zumindest 5 Jahren einer sogenannten „wiederkehrenden Prüfung“ zu unterziehen.
Das gilt für gewerbliche PV-Anlagen.

Auch im privaten Bereich müssen Überprüfungen für elektrische Anlagen stattfinden. Laut OVE Richtlinie R5 ist für Haus- und Wohnungsanlagen eine Kontrolle mindestens alle 10 Jahre durchzuführen.

Leider wird das tatsächlich kaum gemacht, was im Unfall/Schadensfall aber zu einem Haftungsausschluss von der Versicherung führen kann.

Bei Unfällen trägt man außerdem eine straf- und zivilrechtliche Verantwortung. Das hat also nicht nur versicherungstechnisch Auswirkungen!

Bei Unsicherheit bezüglich der Qualität der errichteten PV Anlage, sollte ebenfalls eine Prüfung innerhalb der Gewährleistungs-Garantiefristen durchgeführt werden.

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